Liebe Mitglieder unserer Genossenschaft,

aufgrund der Corona-Pandemie ist dieses Jahr leider alles ganz anders, als dies zu normalen Zeiten der Fall ist: Aus Verantwortung für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen haben wir uns dazu entschlossen, die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019 nicht durchzuführen, sondern mit der Versammlung 2021 zusammenzulegen.

Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Abgesehen von den gesetzlich vorgegebenen Regularien, die in einer Mitgliederversammlung abzuhandeln sind, bietet unsere Mitgliederversammlung auch die Gelegenheit, sich persönlich zu begegnen und auf diese Weise zu spüren, dass man eine Gemeinschaft ist, in der man sich wohlfühlt. Dies alles wäre in diesem Jahr wegen der umfassenden Sicherheitsvorkehrungen, Abstands- und Hygieneregelungenwohl kaum zu bewerkstelligen gewesen. Und auch das Risiko einer trotzdem erfolgenden Ansteckung ist nicht völlig ausschließbar. Die Sicherheit unserer Mitglieder hat für uns aber höchste Priorität.

Die im Zusammenhang mit der Pandemie durch den Bundesgesetzgeber erlassenen rechtlichen Vorgaben ermöglichen es uns, die wichtigsten Regelungsgegenstände der Mitgliederversammlung auch anders abzuarbeiten:

  • Die Feststellung des Jahresabschlusses kann durch den Aufsichtsrat erfolgen. Auseinandersetzungsguthaben für Ende 2019 ausgeschiedene Mitglieder können wir auszahlen.
  • Der übliche Gewinnverwendungsbeschluss hinsichtlich der Rücklagenzuführung muss in der nächsten Versammlung (im Jahr 2021) nachgeholt werden.
  • Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit dieses Jahr abläuft, bleiben im Amt, bis die jeweiligen Nachfolgewahlen im nächsten Jahr erfolgen.

Wir bitten Sie um Verständnis für unsere Entscheidung. Ihr Wohlbefinden ist uns das wichtigste Argument, so zu verfahren, wie vorstehend geschildert. Umso mehr freuen wir uns auf die nächste Mitgliederversammlung, und dort dann auch auf eine persönliche Begegnung mit Ihnen hoffentlich in 2021!

Wir wünschen Ihnen alles Gute – bleiben sie gesund!

gez. Vorstand und Aufsichtsrat